Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten ist der Einstieg in eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit als Sachbearbeiter in der öffentlichen Verwaltung.
Als Verwaltungsfachangestellte(r) führen Sie als Sachbearbeiter Büro- und Verwaltungsarbeiten in Behörden und Institutionen der öffentlichen Verwaltung durch, erlassen Verwaltungsakte zur Umsetzung von Verwaltungsvorschriften und beraten Bürgerinnen und Bürger.
In der Regel dauert die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Prüfung vorgezogen werden.
Die/Der zukünftige Verwaltungsfachangestellte sollte Freude am Umgang mit Menschen und Rechtsvorschriften haben, gewissenhaft, verantwortungsbereit und belastbar sein. Eine positive Einstellung zum Staat und seinen Werten sollte selbstverständlich sein.
Ausbildungsschwerpunkte sind rechtliche Kenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht und Bürgerlichen Recht sowie betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Büropraxis.
Am Berufskolleg Elberfeld der Stadt Wuppertal werden Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung "Kommunalverwaltung" aus dem Bezirk Wuppertal / Remscheid/Solingen/Kreis Mettmann an ein- bis zwei Unterrichtstagen pro Woche unterrichtet.
Zusätzlich befinden sich hier die Klassen der Kirchenverwaltung der evangelischen Kirche im Rheinland und in Westfalen, die in Zusammenarbeit mit dem Bergischen Studieninstitut im Block unterrichtet werden.
Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt über den Ausbildenden.
Nach Ablauf eines Ausbildungsjahres wird die schriftliche Zwischenprüfung abgelegt. Dabei wird lediglich der Ausbildungsstand überprüft.
Am Ende der dreijährigen Ausbildung erfolgt die Abschlussprüfung, in der die in der praktischen Ausbildung und in der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten angewandt werden.
Danach erfolgt die mündliche fachpraktische Prüfung.
Während der Ausbildung ist das Ausbildungsnachweisheft (Berichtsheft) zu führen. In diesem soll der ordnungsgemäße Verlauf der Ausbildung sach- und zeitgerecht dokumentiert werden. Es ist eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.